GWH Unternehmen

Wärme.

Zuverlässige Versorgung.

 

Voraussetzungen für den Nahwärme-Service Erdgas

Der Nahwärme-Service Erdgas wird ab vier Wohn-/Gewerbeeinheiten von GWH sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude angeboten und umfasst folgende Leistungen:

GWH Beratung bei der Planung einer neuen Wärme/Warmwassererzeugungsanlage
GWH Lieferung von Wärme/Warmwasser aus Erdgas
GWH Kauf der Messeinrichtungen sowie Übernahme der Eichgebühren
GWH Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Messeinrichtungen
GWH Übernahme der Stromkosten zum Betrieb des Wärmeerzeugers/Warmwasserbereiters
GWH Übernahme der Schornsteinfegergebühren
GWH Direkte Verbrauchsabrechnung für jede Wohn-/Gewerbeeinheit

Bei Störungen an der Heizungsanlage bitte an GWH wenden.

Bereitschaftsdienst rund um die Uhr: Tel. 05271 6907-0

Leistungen von GWH beim Nahwärme-Service Erdgas

GWH schließt mit dem Hauseigentümer oder Wohnungsbaugesellschaft einen Grundvertrag, in dem die Leistungen und Zuständigkeiten festgelegt sind. Danach wird GWH unentgeltlich eine Heizungsanlage zur Verfügung gestellt. Sie muss dem neuesten Stand der technischen Regeln sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Wartung und Instandhaltung des Heizraums, des Schornsteins sowie aller Bau- und Anlagenteile außerhalb des Wärmeerzeugers und Warmwasserbereiters obliegen dem Eigentümer. Wärmeerzeuger und Warmwasserbereiter sind Eigentum des Hauseigentümers. Er ist auch für Ersatz nach Ablauf der Nutzungsdauer verantwortlich. Sie endet, wenn die Instandhaltungskosten gemäß VDI 2067 in keinem vertretbaren Verhältnis mehr zu einer Neuanschaffung stehen. Für alle anderen Aufgaben wie Betrieb und Wartung von Wärmeerzeuger und Warmwasserbereiter, Messung von Wärme-/Warmwasserverbrauch sowie deren Abrechnung ist GWH zuständig.

Auf Wunsch berät GWH den Eigentümer bei der Planung einer neuen oder einer zu modernisierenden Anlage, damit diese so ausgelegt wird, dass sie den Anforderungen des Nahwärme-Service Erdgas entspricht.

Wärme-/Warmwasserlieferungsverträge werden zwischen den einzelnen Mietern/Wohnungseigentümern und GWH abgeschlossen. Mit diesen Vertragspartnern werden die Verbräuche direkt abgerechnet. Dadurch werden die Eigentümer der Gebäude von allen Verpflichtungen, die sich aus der Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser ergeben, entbunden.

Ziele von GWH beim Nahwärme-Service Erdgas

Mit dem Nahwärme-Service Erdgas will GWH

GWH Energie einsparen: Der Einsatz moderner Energietechnik unter Verwendung von Erdgas trägt in erheblichem Maße zur Reduzierung des Primärenergiebedarfs bei. Die regelmäßige Wartung der Anlagen durch Fachunternehmen garantiert die rationelle Energieverwendung über die Lebensdauer der Geräte. Regenerative Energiequellen können mit in ein Nahwärmekonzept eingebunden werden.

GWH Die Umwelt schützen: Kontrollierter und rationeller Einsatz von Erdgas mit seinen bekannt niedrigen Schadstoffemissionen ist praktizierter Umweltschutz.

GWH Dienstleistungen anbieten: Beratung, Finanzierung, Betrieb, Wartung, Verbrauchsabrechung. Seit 1989 bietet GWH verstärkt den Nahwärme-Service Erdgas an. Damit wenden wir uns an Wohnungsbaugesellschaften, Bauherren und Besitzer von Mehrfamilienhäusern bzw. kombinierten Wohn-/Geschäftshäusern. Die Bauherren/Vermieter sollen vor allem von der Abrechnung und Erfassung der Heizkosten und Betrieb der Heizungsanlage befreit werden.

Die Heizkostenverordnung und die Neubau-Mietenverordnung regeln die Heizkostenabrechnung im frei finanzierten und öffentlich geförderten Wohnungsbau. Diese Verordnungen bestimmen, dass in Objekten mit mehr als einem privaten oder gewerblichen Nutzer Heizwärme und Brauchwasser aus einer zentralen Wärmeerzeugungsanlage nach dem tatsächlichen Verbrauch abzurechnen sind.

Nach Änderung der Heizkostenverordnung zum 1. März 1989 ist die unmittelbare Nahwärmeversorgung von Mietern hinsichtlich der Heizkostenabrechnung der Fernwärmeversorgung rechtlich gleichgestellt. Grundlage der Versorgung sind deshalb die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB Fernwärme V). Die Vorteile der Verbrauchsermittlung beim Nahwärme-Service Erdgas gegenüber anderen Abrechnungsarten liegen in der sofortigen und stichtagsbezogenen Abrechnung und Rechnungserstellung.

Voraussetzungen für zu versorgende Gebäude

Das Gebäude

GWH muss mindestens vier Wohn/Gewerbeeinheiten umfassen
GWH Zentralheizung/zentrale Warmwasserversorgung müssen vorhanden sein
GWH Wärme-/Warmwasserversorgung durch Erdgas von GWH
GWH Wärmeerzeuger/Warmwasserbereiter müssen dem Stand der Technik entsprechen
GWH Die Wärmeabnahme für jede Wohn/Gewerbeeinheit muss separat mittels eines Wärmemengenmessgerätes
festgestellt werden können. Die Verteilungsanlage des Kunden ist so vorzubereiten, dass die von GWH vorgesehenen Messeinrichtungen ohne weitere Änderungen montiert werden können. Die Messung des Warmwasserverbrauchs erfolgt mit modernen Warmwasserzählern.
GWH Die Messergebnisse sollen möglichst an zentraler Stelle im Gebäude ablesbar sein. Messstellen in den Wohnungen sind zu vermeiden. In Ausnahmefällen können Fernübertragungen installiert werden.

Wärme-/Warmwassermessung

Die Wärmemessung für die einzelnen Wohnungen erfolgt über statische Wärmemengenzähler. Die Zähler haben keine mechanisch bewegten Teile. Sie messen mit Hilfe von Ultraschallwellen laufend den Volumenfluss des Wärmeträgers und die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf. Die Messwerte werden in einem elektronischen Rechenwerk miteinander multipliziert. Das Ergebnis, das den Verbrauch ausweist, zeigt ein Zählwerk in Kilowattstunden (kWh) an.

GWH Warmwassermessung


Alle Wärmemengen-/Warmwasserzähler sollen möglichst zusammen im Heizraum installiert sein. Ist dies nicht möglich, können die Zähler auch auf Fluren, zu denen GWH jederzeit Zutritt hat, eingebaut werden. Bei Einbau in Wohnungen ist eine Ablesung der Einzelmessstellen durch die Installation von Fernzählzentralen möglich. Fernübertragungskabel führen die Werte der einzelnen Messstellen an einer zentralen Stelle im Keller zusammen. Dort wird der Wärme-/Warmwasserverbrauch der Wohnungsinhaber abgelesen. Die Investition für eine Fernzählzentrale trägt der Hauseigentümer.

Das warme Wasser wird durch Warmwasserzähler gemessen. Diese Einstrahl-Flügelrad-Wasserzähler laufen mechanisch. Sie messen den Durchsatz des durchfließenden Wassers in Kubikmeter (m³). Ihr Einbau ist sowohl senkrecht als auch waagerecht, auf oder unter Putz möglich. Die gesetzlich vorgeschriebene Eichdauer aller Messgeräte beträgt 5 Jahre. Die Lebensdauer der Batterien der Wärmemengenzähler liegt bei etwa 6,5 Jahren.

Nahwärme-Service Erdgas Plus

Der Nahwärme-Service Erdgas plus beinhaltet alle Leistungen des Nahwärme-Service Erdgas. Zusätzlich übernimmt GWH die Wärmeerzeugungs- und Warmwasserbereitungsanlage in ihr Eigentum, übernimmt alle Folgekosten und erneuert sie bei Bedarf zu ihren Lasten. GWH ist also zusätzlich für die Instandhaltung von Wärmeerzeuger und Warmwasserbereiter zuständig.

Beim Nahwärme-Service Erdgas-Plus ist der Hauseigentümer lediglich für Instandhaltung und Wartung des Heizraums, Schornsteins und aller übrigen Anlagen (z. B. Heizkörper, Verteileranlage etc. ) verantwortlich.

Zur Wahrung des Eigentums von GWH an der von ihr errichteten Heizungsanlage wird eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Die Eintragung ist Voraussetzung für die Finanzierung der Heizungsanlage durch GWH.

Die Konzeption des Nahwärme-Service Erdgas Plus setzt eine enge Kooperation von GWH mit Architekten, Planungsbüros, Heizungsbauern und Installateuren voraus. Bereits in der Planungsphase muss GWH eingebunden sein.

Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit Wärme und Warmwasser

gültig ab 1. August 2011

Die Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH & Co. KG stellt - gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB Fernwärme V) - Wärme bzw. Warmwasser zu nachstehenden Preisen zur Verfügung:

A. Nahwärme
netto
Endpreis inkl. 19% Mwst.
 


1. Preisgruppe (G 51)
 
für Verbrauch von:
0 - 2.612 kWh/Jahr
 
Grundpreis
frei
 
Arbeitspreis je kWh
9,38 ct
11,16 ct
 



2. Preisgruppe (G 52)
 
für Verbrauch von:
2.613 - 7.659 kWh/Jahr
 
Grundpreis je Monat
5,88 €
7,00 €
 
Grundpreis jährlich
70,56 €
83,97 €
 
Arbeitspreis je kWh
6,68 ct
7,95 ct
 



3. Preisgruppe (G 53)
 
für Verbrauch von:
7.660 - 12.959 kWh/Jahr
 
Grundpreis je Monat
9,71 €
11,55 €
 
Grundpreis jährlich
116,52 €
138,66 €
 
Arbeitspreis je kWh
6,08 ct
7,24 ct
 



4. Preisgruppe (G 54)
 
für Verbrauch von:
12.945 kWh/Jahr
 
Grundpreis
frei
 
Arbeitspreis je kWh
6,98 ct
8,31 ct
 



Warmwasser
 
Grundpreis je Monat
2,56 €
3,05 €
 
Grundpreis jährlich
30,72 €
36,56 €
 
Arbeitspreis je m³
3,45 €
4,11 €
 






B. Nahwärme Plus
netto
Endpreis inkl. 19% Mwst.
 



1. Preisgruppe (G 61)
 
für Verbrauch von:
0 - 3.534 kWh/Jahr
 
Grundpreis
frei
 
Arbeitspreis je kWh
11,28 ct
13,42 ct
 



2. Preisgruppe (G 62)
 
für Verbrauch von:
3.535 - 8.180 kWh/Jahr
 
Grundpreis je Monat
13,55 €
16,12 €
 
Grundpreis jährlich
162,60 €
193,49 €
 
Arbeitspreis je kWh
6,68 ct
7,95 ct
 



3. Preisgruppe (G 63)
 
für Verbrauch von:
8.181 - 13.230 kWh/Jahr
 
Grundpreis je Monat
17,64 €
20,99 €
 
Grundpreis jährlich
211,68 €
251,90 €
 
Arbeitspreis je kWh
6,08 ct
7,24 ct
 



4. Preisgruppe (G 64)
 
für Verbrauch von:
13.230 kWh/Jahr
 
Grundpreis
frei
 
Arbeitspreis je kWh
7,68 ct
9,14 ct
 



Warmwasser
 
Grundpreis je Monat
2,56 €
3,05 €
 
Grundpreis jährlich
30,72 €
36,56 €
 
Arbeitspreis je m³
3,89 €
4,63 €
 


Preisblatt gültig ab 1.8.2011 (PDF, 884 KB)



Der Nahwärme-Service Erdgas ist eine Ergänzung zur direkten Gasversorgung. In Mehrfamilienwohnhäusern ab mindestens vier Wohnungen erhält der Mieter oder Wohnungseigentümer direkt das Umwandlungsprodukt Wärme und Warmwasser geliefert. Vorteile des Nahwärme-Service Erdgas:

GWH Zentrale Wärmeversorgung
GWH Niedrige Investitionen
GWH Direkte Verbrauchsabrechnung mit Mietern/Wohnungseigentümern
GWH Erfassung des Energieverbrauchs mit geeichten Messgeräten pro Wohnung
GWH Betrieb und Wartung der Wärmeerzeugunganlage durch GWH