Tarife und Preise.
Übersichtlich und auf dem aktuellen Preisstand.
Allgemeine Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung
Gültig ab 1. August 2011
Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung.
Mini (empfehlenswert bis zu ca. 10.700 kWh Jahresverbrauch)
Midi (empfehlenswert ab ca. 10.700 kWh Jahresverbrauch)
Sonderpreise für die Versorgung mit Erdgas für Sonderkunden
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Allgemeiner Tarif - Wasserversorgung
Grundpreis
Der monatliche Grundpreis beträgt für jeden aufgestellten Zähler in einer Größe.
| nachrichtlich für Unternehmer Nettopreis | Endpreis einschl. 7 % Umsatzsteuer |
|
| bis zu 20 m³ | 10,98 € | 11,75 € |
| bis zu 30 m³ | 14,82 € | 15,86 € |
| bis zu 80 m³ | 26,32 € | 28,16 € |
| über 80 m³ | 80,01 € | 85,61 € |
| Standrohr | 17,63 € | 18,86 € |
Mengenpreis
Der Preis für 1 m³ Wasser beträgt:
Baukostenzuschuss
Beim erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche
Wasserversorgung wird neben dem Anschlusspreis ein Baukostenzuschuss berechnet.
Er beträgt je lfdm Straßenfrontbreite des anzuschließenden Grundstücks 49,24 €
inklusive 7 % Umsatzsteuer; es werden mindestens 15 Meter berechnet.
Wasseranschlusskosten
1.258,29 € inklusive 7 % Umsatzsteuer für eine Wasseranschlussleitung bis zu einer Länge von 20 m.
49,24 € inklusive 7 % Umsatzsteuer für jeden weiteren Meter. Ab dem 51. Meter
27,35 inklusive 7 % Umsatzsteuer für jeden weiteren Meter.
Um Vor- oder Nachteile auszugleichen, gilt als Anschlusslänge die Entfernung
von der Straßenmitte bis einschließlich der Hauptabsperrvorrichtung.
Für vom Kunden erbrachte Leistungen ermäßigen sich die Anschlusskosten wie folgt:
21,89 €/m inklusive 7 % Umsatzsteuer für die Ausschachtung und Wiederverfüllung
des Rohrgrabens und 27,35 € inklusive 7 % Umsatzsteuer bei Herstellung des
Mauerdurchbruchs.
Werden Gas- und Wasserhausanschlüsse in einem vom Kunden hergestellten Rohrgraben
verlegt, ermäßigen sich die Anschlusskosten einmalig um 21,89 €/m inklusive 7 %
Umsatzsteuer für die Ausschachtung und Wiederverfüllung des Rohrgrabens.
Bei einer Nennweite der Wasseranschlussleitung ab DN 65 werden die Kosten nach
tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Für die Veränderung des Hausanschlusses, die durch die Änderung oder Erweiterung der Kundenanlage erforderlich wird, oder für Anschlüsse von begrenzter Dauer werden die Kosten nach Material- und Zeitaufwand zu Tagespreisen abgerechnet.
Inbetriebsetzungskosten
Für das Setzen der Messeinrichtung bzw. die Inbetriebsetzung der Kundenanlage werden keine Kosten berechnet.
Wenn der Kunde eine Zählerwechslung wünscht, gehen die Kosten zu seinen Lasten.
Rechnungslegung
Der Wasserzähler wird einmal jährlich abgelesen, und zwar im November/ Dezember. Nach der Zählerablesung wird eine Jahresrechnung unter Berücksichtigung der Abschlagsbeträge ausgestellt.
Bis dahin zahlt der Kunde monatliche oder zweimonatliche Abschlagsbeträge.
Die Höhe der Abschlagsbeträge richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch bzw. bei Neuanschlüssen nach den Angaben im Vertrag.
Die Abschlagsbeträge und die Jahresrechnung werden zu den angegebenen Terminen fällig. Bei Zahlungsverzug beträgt die Mahn- und Bearbeitungsgebühr ab der 2. Mahnung 18,50 €.
Allgemeine Bestimmung
Bei Vorhaltung von Wasser zu Feuerlöschzwecken u. ä. wird ein angemessener Zuschlag zum Grundpreis berechnet.
Änderungen
Änderungen der Preise und der übrigen Bestimmungen dieses Preisblattes bleiben vorbehalten. Die Änderungen werden nach öffentlicher oder individueller Bekanntgabe wirksam.
Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit Wärme und Warmwasser
Die Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH & Co. KG stellt - gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB Fernwärme V) - Wärme bzw. Warmwasser zu nachstehenden Preisen zur Verfügung:
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