Der Gleichbehandlungsbericht gemäß Energiewirtschaftsgesetz
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind wir verpflichtet, einen Gleichbehandlungsbericht zu veröffentlichen. Der zeigt auf, ob ein Unternehmen den diskriminierungsfreien Netzbetrieb nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (§7a Abs. 5, Satz 3 EnGW) ermöglicht.