Wichtige Fragen und hilfreiche Antworten
Sie haben Fragen zu Ihrer Versorgung? Wir haben für einige Fragen ausführliche Antworten zusammengestellt.
Schauen Sie mal – sicher können wir so schon das ein oder andere Problem lösen.
Wichtige Fragen und hilfreiche Antworten:
Die Gas- und Wasserzähler werden einmal jährlich abgelesen, und zwar um den 1. Dezember herum. Die genauen Daten werden rechtzeitig in den Zeitungen veröffentlicht. Mitunter können wir den Zähler nicht ablesen, zum Beispiel, weil das Haus verschlossen ist. In diesem Fall hinterlässt der Ableser eine Karte zur Eintragung des Zählerstandes. Bitte senden Sie uns diese Karte zurück. Selbstverständlich können Sie uns den Zählerstand auch telefonisch mitteilen. Erhalten wir keine Nachricht, muss der Verbrauch geschätzt werden. Das ist jedoch für beide Teile nicht ideal. Schätzungen können daneben gehen und führen erfahrungsgemäß zu kostenaufwendigem Schriftwechsel.
Für die Haushaltswasserversorgung gibt es im Versorgungsgebiet der Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH einen einheitlichen allgemeinen Tarif. Bei der Gasversorgung können Sie zwischen dem Kleinverbrauchstarif und dem Grundpreistarif sowie dem Gassonderpreis wählen. Die Einstufung richtet sich nach der Höhe Ihres Verbrauches. Hierüber informiert Sie das Preisblatt zur Gasversorgung in der Grundversorgung, alle Informationen erhalten Sie hier. Eine Übersicht unserer Sondertarife Gas finden Sie hier.
Da die Zähler nur einmal im Jahr abgelesen werden, können wir natürlich nicht so lange auf unser oder auf Ihr Geld warten. Darum zahlen Sie zweimonatlich oder, falls Sie es wünschen, auch monatlich einen festen Betrag als Abschlag. Mit der Jahresrechnung wird Ihnen ihr jährlicher Verbrauch und der sich daraus ergebende Zahlungsbetrag mitgeteilt. Die zwischenzeitlich erhobenen Abschlagsbeträge sind vom Gesamtbetrag abgesetzt. Als Zahlungsbetrag verbleibt in der Regel eine kleine Differenz sowie die Umsatzsteuer, die wir Ihnen erst mit der Jahresrechnung aufgeben. Zugleich können Sie daraus die neuen Abschlagsbeträge und die Termine für das nächste Jahr entnehmen. Sollten sich die Verbrauchsgegebenheiten im Laufe des Jahres wesentlich ändern, sind wir bereit, künftige Abschläge entsprechend anzupassen. Die Höhe der Abschlagsbeträge richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch bzw. bei Neuanschlüssen nach den Angaben im Vertrag.
Nach der Zählerablesung wird eine Jahresrechnung unter Berücksichtigung der geleisteten Abschlagsbeträge ausgestellt. Falls der Rechnungsbetrag höher als die Abschlagszahlungen ist, bitten wir um Zahlung des Restbetrages, andernfalls erhalten Sie eine Gutschrift. Falls Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird die Gutschrift sofort in voller Höhe überwiesen. Bezahlen Sie nicht im Lastschrifteinzugsverfahren, wird die Gutschrift bis zur Höhe der nächsten Abschlagsanforderung verrechnet. Sollte die Gutschrift darüber hinausgehen, erfolgt eine Rückzahlung in Höhe des den 1. Abschlag überschreitenden Betrages. Die Rechnungsbeträge für Gas und Wasser setzen sich zusammen aus: Mengenpreis (Arbeitspreis), Grundpreis und Mehrwertsteuer.
Mengenpreis Wasser: Er wird für jeden verbrauchten Kubikmeter Wasser berechnet. Die Summe richtet sich nach der vom Zähler gemessenen Menge.
Arbeitspreis Gas: Der Zähler Ihrer Anlage zeigt den volumetrisch gemessenen Gasverbrauch in Kubikmetern (m³) an. Den Zählerstand sowie den der vorausgegangenen Ablesung drucken wir in der Rechnung aus. Die Zählerstandsdifferenz ergibt den Verbrauch in m³. Die Umrechnung zum Heizwert in Kilowattstunden (kWh) geschieht in der Rechnung durch Multiplikation mit dem jeweils gültigen Brennwertfaktor, bei uns derzeit ca. 10,00. Das Produkt ist die Anzahl der verbrauchten kWh, die Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Grundpreise Gas und Wasser: Unabhängig vom Verbrauch ist der Grundpreis ein Entgelt für die Kosten der Vorhalteleistung. Diese Kosten für die Bereitstellung eines jederzeit ausreichenden Bedarfs sind in der Haushaltsversorgung außerordentlich hoch und fallen unverändert an, auch wenn kein oder nur geringfügig Gas und Wasser entnommen werden.
Die Abschlagsanforderungen und die Jahresrechnung sind zu den angegebenen Terminen zur Zahlung fällig. Halten Sie die Termine nicht ein, müssen wir Mahnkosten berechnen. Es gibt verschiedene Zahlungsmöglichkeiten. Der einfachste Weg, der Ihnen und uns sparen hilft: Sie lassen, wie bereits ca. 70 % unserer Kunden, die Beträge von Ihrem Konto abbuchen. Dazu erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie jederzeit widerrufen können. Bitte füllen Sie den als Anlage beigefügten Abbuchungsauftrag aus und senden Sie ihn unterschrieben an uns zurück. Damit werden Ihnen die Kontrolle der Fälligkeitstermine und der Weg zu Ihrem Geldinstitut erspart.
Die Gas- und Wasserzähler bleiben stets Eigentum der Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH. Nur unsere Beauftragten dürfen sie ein- und ausbauen. Um die Zuverlässigkeit auf Dauer sicherzustellen, werden die Zähler in regelmäßigen Abständen durch neue Zähler ersetzt, deren richtige Anzeige zuvor von staatlich anerkannten Prüfstellen kontrolliert worden ist. Die Daten des alten und des neuen Zählers werden Ihnen mitgeteilt. Auf der nächsten Rechnung erscheint der Zählerwechsel in einer gesonderten Zeile. Mehrverbrauch ist nur selten auf eine unrichtige Zähleranzeige zurückzuführen. Veränderte Abnahmegewohnheiten, eine größere Zahl von Hausbewohnern, zusätzliche Geräte und Maschinen können eine Erhöhung des Verbrauches verursachen. Wasser kann durch tropfende Zapfventile, ständig laufende Druckspüler oder Spülkästen und durch Schäden an erdverlegten Wasserleitungen ungenutzt ablaufen. Wenn der Wasserzähler Verbrauch anzeigt, obwohl alle Entnahmestellen geschlossen sind, empfehlen wir Ihnen dringend, einen zugelassenen Installateurbetrieb mit der Prüfung Ihrer Hausinstallation zu beauftragen. Bleiben dennoch Zweifel an der richtigen Zähleranzeige, lassen Sie uns das bitte wissen. Wir veranlassen dann, dass der Zähler ausgebaut und von einer staatlich anerkannten Prüfstelle geprüft wird. Stellt sich dabei heraus, dass der Zähler in Ordnung ist, tragen Sie die Kosten für Ausbau, Transport und Prüfung des Zählers. Werden die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschritten, übernehmen wir die Kosten. Außerdem wird die Verbrauchsabrechnung berichtigt.
Erdgas ist nicht gleich Erdgas. Das Naturprodukt Erdgas wird in der Chemie unter dem Sammelnamen Methan geführt. Wir nehmen es etwas genauer. Je nachdem, aus welchem Förderland und Förderfeld Erdgas zu uns gelangt, verfügt es über differierende Heizwerte. Diese unterschiedlichen Qualitäten sind bekannt und werden in Form unterschiedlicher Brennwertfaktoren berücksichtigt.
Was wird umgerechnet?
Der Gaszähler misst das Verbrauchsvolumen in m³. Aus diesem volumetrisch gemessenen Verbrauchswert wird durch den Brennwertfaktor die gelieferte Kilowattstunde (kWh) errechnet, und nur die wird Ihnen berechnet. Damit ist der Heizwert, den Sie geliefert und in Rechnung gestellt bekommen, immer derselbe; unterschiedlich ist nur der Volumenstrom. Dies erklärt zugleich, warum man in der Gasversorgung nur nach kWh abrechnet. Durch diese sogenannte thermische Abrechnung ist sichergestellt, dass Sie nur den Heizwert bezahlen, der Ihnen am Verbrauchsgerät zur Verfügung steht.
Wenn Sie umziehen oder Ihr Grundstück verkaufen, informieren Sie uns bitte so rechtzeitig, dass eine stichtagsgerechte Schlussrechnung ausgestellt werden kann. Diese stichtagsgerechte Um- bzw. Abmeldung ist in Ihrem Interesse. Sie haften so lange für die in der alten Verbrauchsstelle auflaufenden Gas- bzw. Wasserkosten, bis Sie sich bei uns abgemeldet oder Ihre Nachfolger sich angemeldet haben. Grundlage für die Schlussrechnung ist der von Ihnen oder vom neuen Grundstückeigentümer bzw. Nachmieter abgelesene Zählerstand. Bitte informieren Sie uns auch über Änderungen in der Verbrauchsstellenbezeichnung und der Zahlstellanschrift (zum Beispiel Umzug, endgültige Grundstücksbezeichnung bei Neubauten und ähnliches).
Für die Kundenanlagen hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Zähler und Gasregler – also für die Hausinstallation und Geräte – tragen Sie die Verantwortung. Die Anlagen sind so zu betreiben, dass Störungen Dritter oder Rückwirkungen auf unsere Einrichtungen ausgeschlossen sind. Um Gefahren vorzubeugen, die durch unsachgemäße Arbeiten entstehen können, hat der Gesetzgeber hier verfügt: „Die Anlage darf außer durch das Versorgungsunternehmen nur durch ein in ein Installationsverzeichnis eines Versorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen … errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden“. Diese Bestimmung dient allein Ihrer Sicherheit. Nur der Fachmann kann Installationen, Änderungen und Reparaturen so ausführen, dass Ihre Einrichtungen und Geräte störungsfrei zu benutzen sind. Dafür haftet er sogar.
FAQs zum Online - Kundenbereich
Ich möchte das Online-Servicecenter nicht mehr nutzen. Was muss ich tun?
Dann melden Sie sich bitte über den „Kontakt-Button” oder Sie schreiben uns eine E-Mail. Wir kümmern uns um alles Weitere und Ihre Zugangsdaten werden gelöscht.
Die Schrift wird auf der Online-Servicecenter-Seite nicht richtig angezeigt.
Sie können den Schriftgrad ändern, und zwar: Wählen Sie im Menü die „Ansicht” aus. Klicken Sie über den Befehl „Schriftgrad” die gewünschte Schriftgröße an. Ein Hinweis für Sie: Die Einstellung gilt für den Internet-Explorer.
Sie haben ein Problem und benötigen Hilfe?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns über den „Kontakt-Button” oder via E-Mail an info@gwh-hoexter.de.
Wir garantieren Ihnen ein sicheres Übertragen Ihrer Daten, denn wir bauen auf größtmögliche Sicherheit. Deshalb verwenden wir auf den nächsten Seiten den internationalen Sicherheitsstandard für die Übertragung von sensiblen Daten, die SSL-Verschlüsselung ein.
Benutzername – was ist das?
Denken Sie sich ein Wort aus, mit dem Sie sich in unserem Online-Servicecenter anmelden möchten.
Beachten Sie bitte, dass
- der Benutzername mindestens 5-stellig und maximal 10-stellig sein darf.
- das Passwort aus Zahlen und Buchstaben bestehen muss.
- die Eingabe von Sonderzeichen und Umlauten nicht möglich ist.
- zwischen Groß- und Kleinschreibung nicht unterschieden wird.
Sie möchten Ihren Benutzernamen ändern?
Wichtig für Sie: Der Benutzername, den Sie beim Registrieren einmal festgelegt haben, lässt sich nicht mehr ändern.
Sie haben Ihren Benutzernamen vergessen?
Das ist kein Problem! Schreiben Sie uns eine E-Mail oder melden Sie sich in unserem Kundenservice-Center!
Und so bekommen Sie Ihr Passwort.
Nachdem Sie sich erfolgreich im Online-Servicecenter registriert haben, erhalten Sie per E-Mail eine Registrierungsbestätigung. Hier bestätigen wir Ihnen Ihren Benutzernamen und teilen Ihnen Ihr Passwort für die erstmalige Anmeldung mit.
Warum bekomme ich keine Bestätigungs-E-Mail?
Sie haben sich erfolgreich im Online-Servicecenter registriert? Dann erhalten Sie eine E-Mail, als Bestätigung, mit Ihrem Benutzernamen und einem Passwort, das Sie für die erste Anmeldung benutzen können.
Kann ein Passwort geändert werden?
Jederzeit! Beachten Sie aber bitte, dass
- das Passwort mindesten 5-stellig und max. 10-stellig sein sollte.
- es aus Zahlen und Buchstaben bestehen sollte.
- die Eingabe von Sonderzeichen und Umlauten nicht möglich ist.
- zwischen Groß- und Kleinschreibung nicht unterschieden wird.
Sie möchten Ihr Passwort ändern?
Melden Sie sich dazu bitte einmal im Online-Servicecenter an. In der Menüleiste finden Sie „Passwort ändern”. Tragen Sie einfach Ihr gewünschtes Passwort ein.
Und wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben?
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter! Sie klicken auf der Anmeldeseite auf „Passwort vergessen”. Und Sie erhalten von uns dann ein neues.
Das Registrieren oder Anmelden ist wichtig.
Denn so sind Ihre persönlichen Daten vor unerlaubten Zugriffen geschützt!
Registrierung, Anmeldung: Was bedeutet das?
Nur wer Kunde von der Gas- und Wasserversorgung Höxter ist und sich registriert hat, kann das Online-Servicecenter nutzen. Haben Sie sich erfolgreich registriert? Dann erhalten Sie eine Bestätigung mit Ihrem Benutzernamen und dem Passwort. Damit können Sie sich jederzeit anmelden.
Was führt zu Problemen bei der Registrierung?
Hat sich ein Fehler bei der Schreibweise Ihrer persönlichen Daten eingeschlichen? Ist Ihr Name richtig geschrieben? Nur wenn Ihre Angaben mit unseren Daten übereinstimmen, können Sie sich registrieren. Wenn Sie Hilfe benötigen können Sie sich gerne bei uns melden. Unser Kundenservice-Center hilft Ihnen gerne weiter.
Wo finde ich meine Vertragskontonummer?
Die Vertragskontonummer steht auf Ihrer letzten Jahresrechnung und in Ihren Vertragsunterlagen.
Zählerstandsangabe ohne registrieren. Ist das möglich?
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Zählerstand persönlich, schriftlich oder telefonisch mitteilen. Aber auch eine Angabe über unser Online-Servicecenter ist möglich, ohne dass Sie sich registrieren. Dazu benötigen Sie Ihre Zähler- und Vertragskontonummer.
Ich habe eine andere Zählernummer vorliegen.
Haben Sie den richtigen Zähler abgelesen oder ist der Zähler evtl. vor kurzem gewechselt worden? Dann kann es sein, dass der Wechsel noch nicht in unseren Unterlagen aufgenommen wurde. Fragen Sie bitte einmal bei uns im Kundenservice-Center nach. Vielen Dank!
Mein Zählerstand ist nicht plausibel. Was muss ich tun?
Vielleicht hat sich in Ihrem Verbrauchsverhalten etwas geändert? Ihr Verbrauch wird im Online-Servicecenter direkt mit dem Vorjahr verglichen. Dann wählen Sie bitte aus der Liste einen Grund aus oder prüfen Sie den Zählerstand abermals.
Warum kann ich keinen Zählerstand eintragen?
Haben Sie in diesem Jahr schon Zählerstände eingetragen? Es sind maximal drei möglich!
Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat anlegen?
Unter „Kunden-/Bankdaten” in der Menüleiste haben Sie die Möglichkeit, ein vorhandenes Mandat zu ändern oder ein neues zu erteilen.
Klicken Sie auf „Bearbeiten”.
Warum sehe ich mein neues SEPA-Mandat nicht im Online-Servicecenter?
Haben Sie die Änderung zu einem Datum vorgenommen, das in der Zukunft liegt? Dann ist es richtig: Denn Ihre Angaben werden erst zu diesem Datum im Online-Servicecenter zu sehen sein.
Wie widerrufe ein erteiltes SEPA-Mandat?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserem Kundenservice-Center auf oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Sind meine Daten bei Ihnen geschützt?
Wir nutzen SLL-Verschlüsselung und schützen Ihre Daten. Die Datenschutzerklärung finden Sie auf jeder unserer Seiten ganz unten unter „Informationen“ – „Datenschutz“
Ich ziehe um. Was muss ich tun?
Die richtigen Formulare dafür halten wir selbstverständlich auch im Onlineservice-Center für Sie bereit. Sie können sich aber auch gerne schriftlich oder telefonisch an unser Kundenservice-Center wenden.
Es werden nicht alle Vertragskonten angezeigt?
Dann könnte es vielleicht daran liegen, dass Ihrem Benutzer unterschiedliche Geschäftspartner zugewiesen wurden. Für das Vertragskonto, das nicht angezeigt wird, müssen Sie sich noch einmal registrieren. Oder Sie melden sich im Kundenservice-Center und wir legen für Sie alle Vertragskonten unter einem Geschäftspartner an.
Ich möchte meine Kundendaten ändern.
Sobald Sie Ihre geänderten Daten „speichern”, sind sie gültig. Sie haben die Möglichkeit, mehrere Einträge zu hinterlegen. Beachten Sie, dass Sie stets einen Eintrag als Standard markieren müssen.
Wie ändere ich meinen hinterlegten Namen?
Bitte wenden Sie sich an das Kundenservice-Center. Denn das Ändern oder Korrigieren hat Auswirkungen auf Ihren Liefervertrag zwischen Ihnen und der Gas- und Wasserversorgung Höxter.
Wie kann ich meinen Abschlag anpassen?
Ihr Abschlag wurde dem Verbrauch aus dem vergangenen Jahr angepasst. Denn so können hohe Nachforderungen oder Guthaben vermieden werden. Möchten Sie trotzdem den Abschlag ändern? Dann wenden Sie sich bitte an unser Kundenservice-Center.
Warum kann ich meinen Abschlag nicht anpassen?
Das Ändern des Abschlags ist in einem Abrechnungszeitraum höchstens dreimal möglich. Wenn Sie jedoch eine weitere Änderung wünschen, dann wenden Sie sich bitte an unser Kundenservice-Center.
Steuern und Abgaben
Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer und gilt seit April 1999. Sie ist eine indirekte Steuer und wird über den Strompreis an den Endverbraucher weitergegeben. Circa 90 Prozent dieser Steuer fließen in die Rentenkasse.
Ihre Frage war nicht dabei?
DAS GWH-SERVICE-CENTER:
Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, wenden Sie sich an unsere kostenfreie Service-Hotline 05271 6907 – 77 oder unser Kontaktformular.
Montag bis Donnerstag von 07:30-12:15 Uhr & 13:00-16:00 Uhr
Freitag von 07:30-13:00 Uhr erreichbar.
FRAGEN ZUM GASNETZ
Das Erdgasnetz der Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH wird von der Gelsenwasser-Energienetze GmbH als Gasnetzbetreiber geführt. Haben Sie Fragen zu Gashausanschlüssen oder zum Netzzugang, wenden Sie sich bitte an: